Die Rechtsgrundlagen in Österreich
EU-DSGVO
Gilt direkt in Österreich als EU-Verordnung
Datenschutzgesetz (DSG)
Österreichisches Umsetzungsgesetz mit Ergänzungen
§ 120 Abs. 2a StGB (Österreich)
Verbot der Aufzeichnung von Gesprächen ohne Einwilligung ALLER Beteiligten – strenger als in Deutschland
EU AI Act
Transparenzpflichten ab 2. August 2026
Informationspflichten gegenüber Anrufern
Datenschutzverletzungen sind innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsicht zu melden.
Informationspflichten nach Art. 13/14 DSGVO: Anrufer müssen VOR der Datenverarbeitung informiert werden. In der Praxis: Ansage zu Gesprächsbeginn: „Dieses Gespräch wird von einem KI-Assistenten geführt. Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie unter [URL]."
Anforderungen für den rechtskonformen Einsatz
EU AI Act – Was ab August 2026 in Österreich gilt
KI-Telefonassistenten werden als KI-Systeme mit begrenztem Risiko (Art. 50 EU AI Act) eingestuft.
- Transparenzpflicht: Nutzer müssen informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren.
- KI-Kompetenzpflicht (seit 2.2.2025): Mitarbeiter, die KI einsetzen, müssen geschult sein.
- Zuständige Behörde in AT: Voraussichtlich die Telecom-Control-Kommission (TKK) oder eine neue Behörde.