Die Rechtsgrundlagen in Österreich
EU-DSGVO
Gilt direkt in Österreich als EU-Verordnung
Datenschutzgesetz (DSG)
Österreichisches Umsetzungsgesetz mit Ergänzungen
§ 120 Abs. 2a StGB (Österreich)
Verbot der Aufzeichnung von Gesprächen ohne Einwilligung ALLER Beteiligten – strenger als in Deutschland
EU AI Act
Transparenzpflichten ab 2. August 2026
Was die Datenschutzbehörde (DSB) erwartet
Zuständige Aufsichtsbehörde: Datenschutzbehörde Wien (dsb.gv.at). Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen: 72 Stunden an die DSB.
Informationspflichten nach Art. 13/14 DSGVO: Anrufer müssen VOR der Datenverarbeitung informiert werden. In der Praxis: Ansage zu Gesprächsbeginn: „Dieses Gespräch wird von einem KI-Assistenten geführt. Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie unter [URL]."
Anforderungen für den rechtskonformen Einsatz
EU AI Act – Was ab August 2026 in Österreich gilt
KI-Telefonassistenten werden als KI-Systeme mit begrenztem Risiko (Art. 50 EU AI Act) eingestuft.
- Transparenzpflicht: Nutzer müssen informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren.
- KI-Kompetenzpflicht (seit 2.2.2025): Mitarbeiter, die KI einsetzen, müssen geschult sein.
- Zuständige Behörde in AT: Voraussichtlich die Telecom-Control-Kommission (TKK) oder eine neue Behörde.